Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme an DNA.
zwischen
DNA. Art GbR
Nogatstraße 21 - 22
12051 Berlin
auch nachfolgend als "DNA." bezeichnet
und
Artist
auch nachfolgend als “Künstler*in” bezeichnet, sowie beide Vertragspartner auch als “Parteien”.
Präambel
DNA. ist der exklusive Partner für die Vermarktung und Umsetzung des Dair Night Art e.V. und unterstützt den Verein bei der Förderung von Künstler*innen sowie der Organisation öffentlicher Veranstaltungen. Die*der Künstler*in erklärt hiermit ihr*sein Interesse, von dieser Förderung zu profitieren und sich aktiv in die DNA. Community einzubringen. Zu diesem Zweck treffen die Parteien die folgende Vereinbarung.
1. Leistungen von DNA.:
1.1 Karriereentwicklung: DNA. unterstützt den*die Künstler*in bei der Entwicklung seiner*ihrer Karriere sowie der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Programmen oder sonstigen Projekten.
1.2 Kurze und Schulungen: Dem*der Künstler*in werden Kurse und Schulungen zur beruflichen und künstlerischen Weiterentwicklung angeboten.
1.3 Weitere Leistungen:
2. DNA. Programme:
2.1. "Community" Umfasst die Leistungen aus Punkt 1.
2.2. "Community Artist" Umfasst die Leistungen aus Punkt 1. sowie zusätzlich:
2.3. "Community & Dance Classes" Umfasst die Leistungen aus Punkt 2.1 sowie zusätzlich:
2.4. "Management" Umfasst die Leistungen aus Punkt 2.2 sowie zusätzlich:
2.5. "Academy" Umfasst die Leistungen aus Punkt 2.2 sowie zusätzlich:
Der*die Künstler*in wählt individuell das Programm aus, das am besten zu seinen*ihren Bedürfnissen passt.
3. Vertragsdauer:
3.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung in Kraft.
3.2 Der*die Künstler*in kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an support@dna-artclub.com kündigen. Die Kündigung ist jeweils zum Quartalsende möglich und muss mindestens 30 Tage vor dem Ende des laufenden Quartals bei DNA. eingehen.
3.3 DNA. behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit außerordentlich zu kündigen, wenn:
4. Beiträge:
4.1 Der*die Künstler*in zahlt für die Leistungen eine monatliche Gebühr, die sich nach dem jeweiligen Status des Community-Programms richtet.
4.2 Die Zahlungen erfolgen monatlich zum vereinbarten Buchungsdatum und werden von “DNA.” abgebucht.
5. Rechte und Pflichten:
5.1 DNA. hat das uneingeschränkte Recht, den*die Künstler*in in Portfolios, Werbematerialien und sonstigen Marketingmaßnahmen zu präsentieren. Dies schließt die Verwendung von Fotos, Videos und Soundmaterial ein, die im Rahmen von Veranstaltungen, die von DNA. und Dair Night Art e.V. organisiert oder kuratiert wurden, entstanden sind – einschließlich vergangener und zukünftiger Veranstaltungen. Dies bezieht sich auch auf Proben oder spontane Ereignisse, die im Zusammenhang mit DNA. stehen. DNA. darf diese Inhalte auf ihrer Website, in Social-Media-Kanälen, auf Plattformen Dritter sowie in weiteren digitalen und gedruckten Medien verwenden. Dies umfasst auch spezielle Inhalte auf der DNA.-Website, wie beispielsweise Künstler*innenprofile und die Integration von Social-Media-Links des*der Künstler*in, um die Sichtbarkeit und Reichweite zu erhöhen. Die Verwertung dieser Rechte beinhaltet unter anderem die Übertragung in analogen und digitalen TV via Kabel, Satellit oder digitaler Verbreitung, Pay-TV und Streaming-Plattformen live oder zeitversetzt sowie eine Verwertung in Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook oder Plattformen wie YouTube. Dazu gehört auch die Verbreitung von Audio-Inhalten via physische oder digitale Plattformen (Spotify etc.) inklusive Radio und Podcasts. DNA. hat dabei das Recht zur Bearbeitung oder sonstigen Editierung der Inhalte ohne Einschränkungen.
5.2 Der*die Künstler*in verpflichtet sich, den Namen und das Branding von DNA. in der Öffentlichkeit bestmöglich zu repräsentieren und in allen professionellen Zusammenhängen die Werte und Grundsätze von DNA. zu respektieren. Vor der Annahme unabhängiger professioneller Engagements, die in Konkurrenz zu DNA. stehen könnten oder in direktem Zusammenhang mit bereits bestehenden Projekten von DNA. stehen, ist der*die Künstler*in verpflichtet, die Agentur zu konsultieren. Diese Rücksprache stellt sicher, dass es zu keiner Überschneidung oder Konflikten mit den Interessen von DNA. kommt.
5.3 Der*die Künstler*in erklärt sich damit einverstanden, dass aus Sicherheitsgründen in den Räumlichkeiten von DNA. Überwachungskameras installiert sind und Filmmaterial im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen aufgezeichnet wird.
6. Sicherheits-, Awareness- und Brandschutzkonzepte:
6.1 Der*die Künstler*in verpflichtet sich, alle geltenden Sicherheits-, Awareness- und Brandschutzrichtlinien gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben von DNA. sowie des Dair Night Art e.V. einzuhalten.
6.2 Der*die Künstler*in bestätigt mit seiner*ihrer Unterschrift, dass er*sie alle aktuellen Sicherheits-, Awareness- und Brandschutzrichtlinien gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie den Vorgaben von DNA. und des Dair Night Art e.V. gelesen hat, einhalten wird und sich auch über zukünftige Updates regelmäßig informieren wird.
7. Sonstige Bestimmungen:
7.1 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und kann
nur schriftlich durch DNA. geändert werden, falls wesentliche Änderungen alle
Künstler*innen der DNA. gleichermaßen betreffen.
7.2 Alle Parteien verpflichten sich, die Bedingungen dieses Vertrags nach bestem Wissen und
Gewissen einzuhalten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.